Grenzwerte der Freimessung: 500 Fasern/m³

Nach einer Asbestsanierung entscheidet ein einziger Wert über die Freigabe: unter 500 Fasern pro Kubikmeter Raumluft. Dieser Ratgeber erklärt das Freigabekriterium nach TRGS 519, das Messverfahren und wer überhaupt freimessen darf.

Eine Asbestsanierung ist nicht mit dem letzten Handgriff des Sanierers beendet. Solange nicht nachgewiesen ist, dass die Luft im sanierten Bereich sauber ist, darf niemand hinein. Diesen Nachweis liefert die Freimessung. Sie ist der letzte, aber vielleicht wichtigste Schritt – und sie folgt klaren Regeln. Für Sanierungsunternehmen, Bauherren, Architekten und Hausverwaltungen lohnt sich der genaue Blick auf das Freigabekriterium und den Ablauf.

Das Freigabekriterium: unter 500 Fasern pro Kubikmeter

Der zentrale Wert lautet: 500 Fasern pro Kubikmeter Raumluft. Erst wenn die Freimessung nach einer Asbestsanierung diesen Wert unterschreitet, gilt der Bereich als frei und darf wieder genutzt werden. Der Wert ist kein Richtwert, den man abwägen kann, sondern ein klares Freigabekriterium: darüber keine Freigabe, darunter Freigabe – dokumentiert im Prüfbericht mit direktem Vergleich zum Grenzwert.

Anschaulich gesprochen bedeutet das: In jedem Kubikmeter Luft dürfen höchstens 500 lungengängige Asbestfasern nachweisbar sein, damit der Raum als unbedenklich für die Nutzung gilt. Weil Asbestfasern extrem klein sind, ist dieser Nachweis anspruchsvoll und nur mit dem richtigen Laborverfahren zu führen.

Freigabewert nach TRGS 519

Freigabe nur bei < 500 Asbestfasern/m³ in der Raumluft, gemessen unter Nutzungssimulation und ausgewertet im Rasterelektronenmikroskop nach VDI 3492.

Wo der Wert herkommt: TRGS 519

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) regelt den Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Sie beschreibt unter anderem, wie Sanierungsbereiche abzuschotten sind, welche Anforderungen an die ausführenden Firmen bestehen und wie die abschließende Freimessung zu erfolgen hat. In diesem Regelwerk ist auch verankert, dass ein Bereich erst nach erfolgreicher Freimessung – also bei Unterschreitung des Freigabewerts – wieder freigegeben werden darf.

Für die Praxis heißt das: Die Freimessung ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern fester Bestandteil einer ordnungsgemäßen Asbestsanierung. Ohne sie ist der Vorgang nicht sauber abgeschlossen.

Das Messverfahren: REM-Analyse nach VDI 3492

Asbestfasern lassen sich im normalen Lichtmikroskop nicht sicher von anderen Fasern unterscheiden. Deshalb schreibt die Praxis für die Freimessung die Auswertung im Rasterelektronenmikroskop (REM) nach der Richtlinie VDI 3492 vor. Nur dieses Verfahren erlaubt es, einzelne Fasern zu identifizieren, ihre Art zu bestimmen und ihre Zahl je Kubikmeter Luft zu berechnen. Die Probenahme selbst erfolgt vor Ort über kalibrierte Pumpen, die eine definierte Luftmenge über Filter ziehen – und zwar unter Nutzungssimulation.

Nutzungssimulation bedeutet, dass der spätere Nutzungszustand nachgestellt wird: Mit forcierter Lüftung und definierter Luftbewegung werden mögliche Restfasern aufgewirbelt, damit die Messung nicht den ruhenden, sondern den realistischen Zustand erfasst. So wird verhindert, dass eine oberflächlich saubere, aber tatsächlich belastete Umgebung fälschlich freigegeben wird.

Ablauf der Freigabe nach einer Asbestsanierung

Der Weg von der abgeschlossenen Sanierung bis zur dokumentierten Freigabe folgt festen Schritten:

1

Sanierung abgeschlossen, Bereich bleibt geschlossen

Nach den Sanierungsarbeiten wird der Sperrbereich gereinigt, bleibt aber unter Unterdruck und abgeschottet. Erst danach folgt die Freimessung.

2

Visuelle Kontrolle

Vor der Messung wird geprüft, ob der Bereich sichtbar sauber ist und keine Materialreste oder Staubablagerungen verblieben sind.

3

Messung unter Nutzungssimulation

Mit forcierter Lüftung und definierter Luftbewegung werden mögliche Restfasern aufgewirbelt und über kalibrierte Pumpen auf Filter gesammelt – so wird der spätere Nutzungszustand nachgestellt.

4

REM-Analyse im Labor

Die Filter werden im Rasterelektronenmikroskop nach VDI 3492 ausgewertet und die Faserkonzentration je Kubikmeter Luft bestimmt.

5

Freigabe bei Unterschreitung

Liegt das Ergebnis unter 500 Fasern/m³, dokumentiert der Prüfbericht die Freigabe. Der Bereich darf wieder genutzt werden.

VDI 3492 und ISO 16000-7: zwei Regelwerke, zwei Rollen

Rund um die Faserzählung tauchen zwei Normen auf, die leicht verwechselt werden. Die VDI 3492 beschreibt das analytische Verfahren: wie die auf dem Filter gesammelten Fasern im Rasterelektronenmikroskop identifiziert, von anderen Faserarten unterschieden und gezählt werden. Sie ist in Deutschland das maßgebliche Verfahren für die Freimessung nach einer Asbestsanierung. Die ISO 16000-7 ist die internationale Norm für die Probenahmestrategie in Innenräumen – sie regelt, wie und wo Luft entnommen wird, um die Asbestfaserkonzentration repräsentativ zu erfassen.

Vereinfacht gesagt: Die ISO 16000-7 steht für das „Wie und Wo“ der Probenahme, die VDI 3492 für das „Womit und Wie genau“ der Auswertung. Für eine belastbare Freigabe müssen beide Seiten sauber zusammenspielen – eine korrekte Probenahme unter Nutzungssimulation und eine normgerechte REM-Analyse im Fachlabor.

Ein Rechenbeispiel: von der Faser zur Konzentration

Wie kommt man überhaupt zu einem Wert wie „unter 500 Fasern pro Kubikmeter“? Der Schlüssel heißt analytische Empfindlichkeit – die kleinste Konzentration, die ein Labor mit der jeweiligen Probe sicher nachweisen kann. Sie hängt an drei Größen: dem gesammelten Luftvolumen, der Filterfläche, auf der sich die Fasern niederschlagen, und der Fläche, die im Mikroskop tatsächlich ausgewertet wird.

Ein vereinfachtes Beispiel macht das greifbar: Eine Pumpe zieht rund 8 Liter Luft pro Minute über den Filter. Läuft sie zwei Stunden, sind das etwa 960 Liter – knapp ein Kubikmeter. Je mehr Luft man so sammelt und je größer die im Rasterelektronenmikroskop abgesuchte Filterfläche ist, desto kleiner wird die Konzentration, die man noch erkennen kann. Damit sich das Freigabekriterium von 500 Fasern/m³ überhaupt sicher unterschreiten lässt, muss die analytische Empfindlichkeit deutlich darunter liegen – sonst könnte der Bericht nur sagen „nichts gefunden“, aber nicht belegen, dass der Grenzwert wirklich eingehalten ist. Genau deshalb stehen Sammelvolumen und ausgewertete Fläche im Prüfbericht: Sie zeigen, wie fein die Messung überhaupt auflösen konnte.

Wer messen darf: Sachkunde und Unabhängigkeit

Nicht jeder darf eine Freimessung durchführen. Zwei Anforderungen sind zentral. Die erste ist die Sachkunde nach TRGS 519: Wer freimisst, muss die entsprechende Qualifikation nachweisen. Wir arbeiten mit DEKRA-Sachkundenachweis, die Analytik übernimmt ein spezialisiertes Partnerlabor.

Die zweite Anforderung ist die Unabhängigkeit. Wer saniert hat, sollte nicht selbst freimessen – aus einem einfachen Grund: Wer am Erfolg der eigenen Arbeit gemessen wird, steht im Interessenkonflikt. Eine unabhängige Messstelle, die an der Sanierung nicht beteiligt war, liefert ein Ergebnis, das Behörden, Auftraggeber und spätere Nutzer ernst nehmen können. Freimessprofi ist bewusst nur Messstelle und an keiner Sanierung beteiligt. Damit ist die Trennung von Sanierung und Kontrolle sauber – ein Vorteil gerade für Sanierungsunternehmen, die ihren Kunden eine neutrale Freigabe vorlegen wollen.

Konsequenzen ohne Freimessung

Wird ein sanierter Bereich ohne gültige Freimessung wieder genutzt, entstehen gleich mehrere Probleme. Gesundheitlich fehlt der Nachweis, dass die Faserkonzentration den Freigabewert unterschreitet – die Nutzer sind einem unkontrollierten Risiko ausgesetzt. Rechtlich ist die Sanierung nicht sauber abgeschlossen: Ohne dokumentierte Freigabe kann im Schadensfall niemand belegen, dass ordnungsgemäß gearbeitet wurde. Das trifft Bauherren und ausführende Firmen gleichermaßen und kann erhebliche Haftungsfolgen haben.

Für Auftraggeber ist die Freimessung deshalb kein Kostenposten, den man einsparen sollte, sondern die Absicherung, die den gesamten Sanierungsaufwand erst rechtssicher macht. Der Prüfbericht ist das Dokument, mit dem sich am Ende belegen lässt: Der Bereich ist frei, die Nutzung ist zulässig, die Verantwortung ist erfüllt.

Was ein Prüfbericht enthalten muss

Ein Freimess-Bericht ist nur so viel wert wie seine Nachvollziehbarkeit. Diese Angaben sollten enthalten sein, damit Behörden, Auftraggeber und spätere Nutzer das Ergebnis prüfen können:

  • Auftraggeber, Objekt und genaue Bezeichnung des freigemessenen Bereichs.
  • Messstelle mit Sachkundenachweis und das ausführende, spezialisierte Fachlabor.
  • Datum und Uhrzeit der Probenahme sowie Lage und Zahl der Messpunkte.
  • Probenahmebedingungen, insbesondere die Nutzungssimulation mit forcierter Lüftung.
  • Durchflussrate und gesammeltes Luftvolumen je Probe.
  • Analyseverfahren (REM nach VDI 3492) und die erreichte analytische Empfindlichkeit.
  • Das Ergebnis in Fasern pro Kubikmeter mit direktem Vergleich zum Freigabewert 500 F/m³.
  • Eine klare Freigabe-Aussage sowie Ort, Datum und Unterschrift.

Fehlt eine dieser Angaben, lässt sich das Ergebnis im Zweifel nicht verteidigen. Ein sauberer Bericht macht den Unterschied zwischen einer belegten Freigabe und einer bloßen Behauptung.

Kurz gefasst: Keine Freigabe ohne Freimessung. Der Bereich gilt erst dann als frei, wenn die Messung unter 500 Fasern/m³ liegt, das Verfahren der VDI 3492 folgt und eine unabhängige, sachkundige Messstelle das Ergebnis dokumentiert.

Freimessung für Ihre Baustelle nötig? Wir messen unabhängig nach TRGS 519 – kurzfristig und mit belastbarem Prüfbericht.

Zur Freimessung Asbest

Häufige Fragen

Für die Freigabe eines Bereichs nach einer Asbestsanierung gilt nach TRGS 519 ein Wert von 500 Asbestfasern pro Kubikmeter Raumluft. Erst wenn die Messung diesen Wert unterschreitet, darf der sanierte Bereich freigegeben und wieder genutzt werden. Der Prüfbericht dokumentiert das Ergebnis mit direktem Vergleich zu diesem Freigabekriterium.

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